Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
-
Schaden-/Kostenquote, kombinierte
Summe der Schaden- und Kostenquote.
-
Schaden-(Rück-)versicherung
Zusammenfassung von Sparten, die die Versicherung von Sachgegenständen zum Gegenstand haben, also Haftpflicht-, Feuer-, Hagel- oder Transportversicherung
-
Schaden, versicherter
Gesamtbetrag der von der Versicherungswirtschaft insgesamt (Erst- und Rückversicherer) gedeckten Schäden.
-
Schaden, volkswirtschaftlicher
Gesamter, auf Grund eines Schadenereignisses für die betroffene Volkswirtschaft eingetretener Wertverlust. Der volkswirtschaftliche Schaden ist zu unterscheiden vom versicherten Schaden.
-
Schadenexzedentenvertrag
Vgl. Nicht-proportionale Rückversicherung
-
Schadenquote
Verhältnis der Schadenaufwendungen im Selbstbehalt zur verdienten (Brutto- oder Netto-)Prämie.
-
Schutzdeckung
Abdeckung von Portefeuillesegmenten eines Versicherungsunternehmens gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis), hauptsächlich auf nicht-proportionaler Basis.
-
Segmentberichterstattung
Darstellung von Vermögens- und Ertragsinformationen, untergliedert nach zweckmäßigen Kriterien, wie Geschäftsbereichen und Regionen.
-
Selbstbehalt
Teil der übernommenen Risiken, den der (Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto ausweist (Selbstbehaltsquote: prozentualer Anteil des Selbstbehalts an der gebuchten Bruttoprämie).
-
Solvency II
Englische Bezeichnung für die europäische Richtlinie für die Versicherungsbranche (Solvabilität II). Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene, neue europäische Aufsichtsregime aus der Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) für (Rück-)Versicherer, welches risikobasierte Kapitalanforderungen umfasst und in drei thematischen Säulen quantitative, qualitative und berichterstattungsbezogene Vorgaben macht.
-
Solvenzquote
Prozentuale Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung (Zielsolvenzkapital) gemäß Solvency II durch anrechenbare Eigenmittel.
-
Sonstige Wertpapiere, gehalten bis zur Endfälligkeit
Wertpapiere, die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
-
Sonstige Wertpapiere, Handelsbestand
Wertpapiere, die ausschließlich für kurzfristige Handelszwecke gehalten werden. Sie sind mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert.
-
Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbar
Wertpapiere ohne klare Zuordnung zum Handels- bzw. Endfälligkeitsbestand; diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertveränderungen berühren nicht die Gewinn- und Verlustrechnung.
-
Spätschadenrückstellung (auch: IBNR – Incurred But Not Reported)
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden.
-
Spread-Loss-Vertrag
Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer, der über einen Mehrjahreszeitraum Risiken eines definierten Bestandes abdeckt.
-
Sterblichkeitsrisiko
Vgl. Mortalitätsrisiko
-
Strukturierte Rückversicherung
Rückversicherung mit einem begrenzten Gewinn- und Verlustpotenzial. Meist streben Kunden den Risikoausgleich über die Zeit oder eine Solvenzentlastung an. Beides wirkt bilanzstabilisierend für die Zedenten.
-
Strukturiertes Unternehmen
nicht an eine bestimmte Rechtsform gebundene Gesellschaft mit spezifischen Merkmalen, deren Zweck in der Ausführung eng definierter Aktivitäten bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht und für die das herkömmliche, auf Stimmrechten basierende Konsolidierungskonzept oft nicht ausreicht, um zu bestimmen, wer die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt
-
Summenexzedentenrückversicherung
Form der proportionalen Rückversicherung, bei der die Risikoaufteilung zwischen Erst- und Rückversicherer nicht anhand einer vorab vereinbarten festen Quote vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt der Erstversicherer eine Versicherungssumme, bis zu der er pro Risiko maximal haften möchte. Die das Maximum übersteigenden Risiken (Exzedenten) werden vom Rückversicherungsunternehmen getragen. Die Anteile des Rückversicherers variieren deshalb in Abhängigkeit von der Höhe des Maximums und der Versicherungssumme des rückversicherten Vertrags. Häufig wird die Haftung des Rückversicherers auch auf ein Vielfaches des Maximums beschränkt.
-
Surplus-Relief-Vertrag
Ein Vertrag, bei dem ein Rückversicherer ein (Teil-)Portefeuille eines Zedenten übernimmt, um dessen haftendes Kapital zu entlasten.
-
Survival Ratio
Verhältnis von Schadenreserven zu bezahlten Schäden eines Vertrages oder mehrerer Verträge in einem Bilanzjahr.